22. April 2002
"Der Gesetzentwurf ist in keinem Punkt besser als das gültige Recht in vielen aber schlechter," stellt Roger Podstatny, der Sprecher des Arbeitskreises Ökologie der SPD Frankfurt fest. „Das Hessische Naturschutzgesetz ist novellierungsbedürftig und in die Jahre gekommen. Von der Hessischen Landesregierung aus CDU und FDP erwarten wir zwar nichts Gutes, dass der Naturschutz in Hessen so drastisch verschlechtert wird, entsetzt uns.“
Der Arbeitskreis Ökologie ist solidarisch mit den Naturschutzverbänden. Die Kritik am Gesetzentwurf ist mehr als berechtigt. Hier wird wirklich die Natur mit Füßen getreten. Allein das aus dem Gesetz gestrichene Verbandsklagerecht würde die Proteste rechtfertigen. Aber die Liste der Grausamkeiten geht weiter. Die Devolution, bei ihrer Einführung als wegweisend gelobt, kommt ebenfalls nicht mehr vor. Devolution bedeutet, dass der Naturschutzbeirat bei Meinungsverschiedenheiten auf der unteren Verwaltungsebene die obere Naturschutzbehörde mit dem Ziel der Konfliktlösung einschalten kann. Das im Bundesnaturschutzgesetz verankerte Gebot, zerstörte Natur wiederherzustellen, kommt im neuen Hessischen Gesetz nicht vor. Den ehrenamtlichen Mitgliedern der Naturschutbeiräte werden damit ihre Mitwirkungsrechte entzogen. Worte wie Nachhaltigkeit verkommen in diesem Gesetzentwurf zur Floskel. Offensichtlich wollen CDU und FDP keinen Naturschutz in Hessen.
„Die Aussage von Gerhard Bökel, dieses Gesetz bei einem Wahlsieg im Februar 2003 wieder rückgängig zu machen, ist der letzte Hoffnungsschimmer für die Natur in Hessen,“ erklärt Roger Podstatny.