Unsere Forderungen für die Gestaltung der Erwerbsarbeit sind: Humanisierung, Qualifizierung und Demokratisierung. Diese drei Aufgaben bedingen einander.
Humane Gestaltung der Arbeitswelt verlangt zunächst, daß Menschen nicht durch gesundheitsbelastende Arbeitsbedingungen verschlissen werden. Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, Lärm, Hitze, Gase, Strahlung und Staub, aber auch Techniken, die Monotonie und nervliche Belastung steigern, Kontrolle und Entfremdung verschärfen und Eigenverantwortlichkeit mindern , können nicht hingenommen werden. In allen Berufen müssen die Bedingungen und Anforderungen der Arbeit auch den Menschen gerecht werden, die durch unzureichende Qualifikation beeinträchtigte Gesundheit oder durch ihr Alter im Nachteil sind.
Daher wollen wir den Arbeits- und Gesundheitsschutz weiter entwickeln, menschengerechte Technologien und Organisationsformen fördern. Es ist staatliche Aufgabe, Tarifvertragsparteien, Wirtschaft und Wissenschaft bei der Erprobung neuer betrieblicher Lösungen zu unterstützen und für die Verbreitung des Wissens über eine menschengerechte Gestaltung zu sorgen.
Humanisierung der Arbeitswelt setzt darüber hinaus bei den kreativen, organisatorischen, fachlichen und sozialen Fähigkeiten der Menschen an. Die Menschen brauchen sinnvolle Arbeitsinhalte, ausgeweitete Handlungsspielräume, mehr Autonomie, verbesserte Qualifizierung sowie verstärkte Mitbestimmung und Beteiligung.
Die Qualität der Arbeit verbessert sich nur über bessere Qualifizierung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie müssen das Recht auf lebenslange Aus- und Weiterbildung in der Erwerbsarbeitszeit haben. Es soll, ebenso wie ein erweiterter Bildungsurlaub, gesetzlich verankert werden.
Neue Technik macht neue Formen der Arbeitsorganisation möglich. Monotonie und Zerstückelung der Arbeit können überwunden, partnerschaftliche Zusammenarbeit kann die Regel werden. Dies ist nicht nur menschengerechter, sondern vielfach auch effizienter. Wo technische Innovation Arbeit in hierarchischen Zwängen überflüssig oder überwindbar, die Dezentralisierung und Demokratisierung der Arbeit in Betrieben hingegen möglich macht, muß die Chance genutzt werden. Erwerbsarbeit, die an vielen Stellen Fremdbestimmung durch gemeinschaftliche und individuelle Gestaltung ersetzt, ist keine Utopie mehr.
Menschen, die Erwerbsarbeit auslaugt, abstumpft oder demütigt, können in ihrer freien Zeit diese Schädigungen nicht wettmachen. Darum ist humane, demokratisch und sozial organisierte Arbeit ausschlaggebend für ein menschenwürdiges Leben.
Humanisierung der Arbeitswelt hat auf jeder Stufe von Technik und Organisation menschenwürdige Arbeitsverhältnisse herzustellen. Dabei sind die steigenden Ansprüche der Menschen zu berücksichtigen.
Demokratisierung zielt auf Befreiung in der Arbeit. Sie muß durch die Arbeitenden unter Ausweitung der Mitbestimmungskompetenzen selbst verwirklicht werden. Aus Wirtschaftsuntertanen werden Wirtschaftsbürger und -bürgerinnen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen darüber mitbestimmen, welche Arbeit mit welcher Zielsetzung in welchen Organisationsformen zu welchen Zeiten geleistet werden soll. Mitbestimmung ist weiter nötig, wo über neue Möglichkeiten der Beschäftigung, ökologische und soziale Verträglichkeit von Arbeitsplätzen zu entscheiden ist. Wir werden die rechtlichen Voraussetzungen hierfür, auch im öffentlichen Dienst, schaffen.
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