28. August 2002
„Die SPD lehnt die Novelle zur Neufassung des Hessischen Landesplanungsrechtes ab,“ so Roger Podstatny, der Landtagskandidat der SPD im Wahlkreis 34. Insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden, den Regionalversammlungen, dem Planungsverband Ballungsraum von Fach- und Planerverbänden und nicht zuletzt der Architektenkammer ist massive Kritik gegenüber dem Entwurf der Landesregierung erhoben worden.
Dieser Novelle schafft kein modernes und zukunftsorientiertes Landesplanungsrecht, das den heutigen Gegebenheiten Rechnung trägt. Im Gegenteil, diese Novelle verschlechtert das bislang geltende HLPG.
Ziel muss es sein das kommunale Element nachhaltig zu stärken, ein Gleichgewicht zwischen landesspezifischen und kommunalen Belangen herzustellen und gleichzeitig die Verfahren zu straffen und zu beschleunigen. In allen Punkten hat die Landesregierung mit dem Entwurf das Klassenziel nicht erreicht.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat der Klage von acht Anrainerkommunen gegen den Landesentwicklungsplan (LEP) stattgegeben und ihn in dem Punkt für nichtig erklärt, in dem er den Ausbau des Frankfurter Flughafens verbindlich vorschreibt. Nach Auffassung des Gerichtes ist die planerische Letztentscheidung nicht rechtmäßig, weil die Landesregierung bei der Planentscheidung eine abschließende Abwägung sämtlicher Belange - also der Lärm und Umweltbelange bis hin zum Nichtausbau nicht vorgenommen habe.
In einem zentralen Punkt für die Zukunftsgestaltung des Landes hat der VGH den LEP für rechtswidrig erklärt. Angesichts dieses Sachverhaltes ist es sträflicher Leichtsinn, die Novelle im Schweinsgalopp durch den Landtag zu jagen. Es offenbart erneut, dass es der Landesregierung ganz einfach am Können fehlt.