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Roger Podstatny

Wohnen

Wohnungspolitik spielt in Frankfurt mit seinem nach wie vor knappen Angebot an preiswerten Wohnungen eine zentrale Rolle in der Sozialpolitik. Aus meiner Sicht ist es deshalb unverzichtbar, dass
  • zur Festigung der Sozialstruktur in den großen Siedlungen der Stadt die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft wird,
  • Mieterhöhungen bei städtischen Wohnungsgesellschaften generell auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt werden,
  • die Zweckentfremdung von Wohnraum weiter konsequent verfolgt wird und dass insbesondere die Schaffung von Ersatzwohnraum in räumlicher Nähe erfolgt,
  • weiterhin Mittel unter breiter Beteiligung der Mieterinnen und Mieter für Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung eingesetzt werden,
  • die Mittel für die Wohnungsbauförderung soll für die folgenden Jahre fortgeschrieben werden,
  • die Anteile an Wohnungsbaugesellschaft im Eigentum des Landes Hessen nicht verkauft werden,
  • die Bildung von Mietergenossenschaft unterstützt werden sollte.
 

Fehlbelegungsabgabe

Die Bundesregierung (SPD/Grüne) hat den Bundesländern die Entscheidung übertragen, ob und wo eine Ausgleichszahlung (früher: Fehlbelegungsabgabe) erhoben wird. Dies ist richtig, da es von Bundesland zu Bundesland, von Region zu Region und sogar von Siedlung zu Siedlung große Unterschiede gibt. Konkret heißt es im Wohnraumförderungsgesetz in § 34 Abs. 2, Satz 1: Die Länder legen fest, in welchen Gemeinden und für welche Arten von geförderten Wohnungen eine Ausgleichszahlung erhoben werden soll. In anderen Bundesländern wird dieses Gesetz so umgesetzt:
  • Das Bundesland Berlin hat seit dem 1. September 2002 vollständig auf die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe verzichtet.
  • Im Bundesland Hamburg wird die Fehlbelegungsabgabe seit 2001 jährlich um 25 % gesenkt, so dass sie im Jahr 2004 ganz entfällt.
Hessen erhebt die Ausgleichszahlung (früher: Fehlbelegungsabgabe) weiter. Meine Position dazu ist eindeutig und klar: Die Fehlbelegungsabgabe muss abgeschafft werden. Ich werde mich im Hessischen Landtag mit aller Kraft dafür einsetzen. Der soziale Wohnungsbau darf nicht auf Kosten der Gering- und Mittelverdiener finanziert werden! Durch die Fehlbelegungsabgabe wird auf die Gering – und Mittelverdiener zurückgegriffen, um den staatlichen Wohnungsbau für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zu finanzieren. Die derzeitige Einkommensgrenze zur Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung einerseits, die schon lange nicht mehr an die Lohnsteigerung angepasst ist, und die Fehlbelegungsabgabe andererseits, die zu der Entscheidung des Wegzugs Besserverdienender beiträgt, führen jetzt schon zu einer Konzentration einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen, die für bestimmte Siedlungen riskante Formen annehmen kann.
 

Arbeitnehmer in der SPD

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