Die Würde des Menschen und die soziale Gerechtigkeit verlangen Demokratisierung der Wirtschaft.
Wirtschaftsdemokratie ist selbst ein Ziel, weil sie politische Demokratie sichert und vollendet. Sie ist zugleich Instrument,
- die Menschen mit Gütern und Dienstleistungen zu versorgen und den gesellschaftlichen Reichtum gerecht zu verteilen,
- dabei den Fortschritt von Wissenschaft und Technik sozialverträglich zu nutzen,
- das Menschenrecht auf Arbeit zu garantieren,
- Demokratie, Mitbestimmung und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen zu ermöglichen,
- die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Wirtschaftsdemokratie erfüllt die Forderung des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
In der Wirtschaftsdemokratie haben gesellschaftliche Ziele Vorrang vor den Zielen privatwirtschaftlicher Kapitalververtung. Nicht wirtschaftliche Macht oder marktbeherrschende Unternehmen dürfen der Politik den Handlungsrahmen vorgegeben, sondern demokratisch legitimierte Entscheidungen müssen im Interesse des Gemeinwohls Rahmen und Ziele für wirtschaftliches Handeln setzen.
Ökologisch und sozial verantwortbares Wirtschaften läßt sich nur erreichen, wo der Vorrang demokratischer Entscheidungen vor Gewinninteressen und Wirtschaftsmacht durchgesetzt wird.
Wirtschaftsmacht wirkt
- als Marktmacht von Großunternehmungen, die ihre Interessen auf Kosten von Abnehmern, Zulieferern und Konkurrenten durchsetzen;
- als Herrschaftsmacht des Kapitals über Menschen im Arbeitsprozeß und auf dem Arbeitsmarkt;
- als Fähigkeit, Wirtschaftsmacht in politische Macht umzusetzen;
- als Möglichkeit, vor allem großer Unternehmungen, durch Investitionspolitik Struktur und Entwicklung der gesamten Wirtschaft zu beeinflussen.
Wirtschaftsdemokratie dient der Durchsetzung der Gemeinwohlinteressen und der Kontrolle aller Formen wirtschaftlicher Macht und der Gestaltung der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie muß offen und vielgestaltig sein: Sie verbindet Privat- mit Gemeineigentum, persönliche Initiative mit Verantwortung für das Gemeinwesen und mit staatlichem Handeln, Wettbewerb mit staatlicher Rahmensetzung, unternehmerische Freiheit mit Machtkontrolle, Mitbestimmung und Selbstverwaltung. Wirtschaftsdemokratie ist eine notwendige Voraussetzung für eine möglichst krisenfreie Entwicklung der Gesellschaft. Keines der Elemente der Wirtschaftsdemokratie ist Selbstzweck; ihr Wert und ihre Bedeutung bestimmen sich einzig und allein nach den Grundsätzen und Zielen einer sozialen und demokratischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.
Wir wollen die Teilhabe aller am Sagen und Haben. Dies bedeutet Mitbestimmung der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften auf allen Ebenen und Beteiligung aller am Produktivvermögen.
Demokratische gesellschaftliche Steuerung
Wir wollen eine an qualitativen Kriterien ausgerichtete Entwicklung unserer Wirtschaft. Sie soll vor allem der Vollbeschäftigung, der Erhaltung ökologischer Kreisläufe und damit der Lebensqualität dienen. Die hierfür notwendige gesamtgesellschaftliche Steuerung muß politisch bestimmt und durchgesetzt werden.
Daraus ergeben sich Aufgaben für Politik, Staat und Wirtschaft. Die Frage ist dabei nicht, ob der Staat auf die Wirtschaft einwirkt, sondern allein, mit welchen Zielen und Mitteln er es tut. Er muß sein Handeln vorausschauend planen, gewollte Entwicklungen in Gang setzen, erkennbare Fehlentwicklungen abwenden und seine Planungen für Korrekturen fortlaufend offenhalten. Er soll den politischen Mehrheitswillen durchsetzen , der aus der Diskussion seiner Bürger entsteht.
Der Staat setzt Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung. Er muß dafür sorgen, daß soziale und ökologische Kosten, die die Allgemeinheit belasten, soweit wie möglich bereits in die Entscheidungen und Kostenrechnungen der Unternehmen einbezogen werden.
Der Staat – Bund, Länder, Gemeinden und Europäische Gemeinschaften – plant sein wirtschaftsbezogenes Handeln. Das führt zu Jahresetats, mittelfristiger Finanzplanung, besonderen Fachplanungen, regionalen Entwicklungsplänen und Maßnahmenkatalogen. Wo immer dies zweckdienlich und möglich ist, müssen diese Planungen zusammengeführt und zu übergreifenden Entwicklungsplänen verbunden werden. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen und Planungen sind Vorgaben für die autonomen Entscheidungen der Unternehmen.
Für die demokratische Steuerung wie für die Planungskoordination sind verbesserte Informations- und Koordinationsinstrumente nötig:
- Die Strukturberichterstattung und Vorausschau müssen ausgebaut werden;
- strukturbestimmende Großunternehmen haben den Staat und die Kommunen rechtzeitig und regelmäßig über wirtschaftspolitisch relevante Planungen und über Standortplanungen zu unterrichten;
- Wirtschafts- und Sozialausschüsse sollen Informations-, Beratungs- und Initiativrechte gegenüber Parlamenten, Regierungen und Verwaltungen in Kommunen, Ländern und Bund haben. Den Ausschüssen sollen neben Gewerkschaften und Vertretern der Arbeitgeber unter anderem auch Vertreter von Verbraucher- und Umweltverbänden angehören. Solche Ausschüsse können dazu beitragen, das Allgemeininteresse deutlich zu machen, politische Rahmensetzung und Koordinierung zwischen Planungen der Unternehmen, des Staates und der Regionen wirklichkeitsnah und flexibel zu gestalten.
Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Wirtschaftsdemokratie erfordert gleichberechtigte Beteiligung und qualifizierte Mitbestimmung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und ihrer Gewerkschaften bei wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungen
- am Arbeitsplatz beim Vollzug der Arbeit, bei Konzeption, Planung und Einführung neuer Techniken oder neuer Organisationsformen,
- im Betrieb, wenn über Arbeitsbedingungen, Arbeitsorganisation, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifikation und Weiterbildung, über die Anwendung neuer Techniken, aber auch über Produkte und Produktionen zu entscheiden ist,
- in allen Großunternehmen und Konzernen durch paritätische Vertretung von Arbeit und Kapital und durch qualifizierte Mitbestimmung in den Aufsichtsräten,
- überbetrieblich in Wirtschafts- und Sozialausschüssen, in die die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Umwelt- und Verbraucherbelange einzubringen sind,
- durch europaweite Mitbestimmung und internationale Regelungen für die Mitbestimmung in multinationalen Unternehmen.
Wirtschaftsdemokratie kann sich nur entfalten auf der Grundlage eines funktionierenden Wettbewerbsrecht, einer Entflechtung von Banken und Großunternehmen und einer Reform der Unternehmensverfassung zur Stärkung der Kontroll- und Entscheidungsrechte der Mitbestimmungsorgane. Die Fortentwicklung der Rechte der Aufsichts- und Entscheidungsgremien muß bei Wahrung der paritätischen Vertretung der Kapitaleigner und Arbeitnehmer die Möglichkeit der Vertretung gesellschaftlicher Interessen eröffnen.
Für Wirtschaftsdemokratie ist Tarifautonomie unabdingbare Voraussetzung. Das Gleichgewicht zwischen den Tarifparteien verlangt das gesetzliche Verbot der Aussperrung.
Beteiligung der Abeitnehmerschaft am Produktivvermögen
Element der Wirtschaftsdemokratie kann auch die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen am Produktivvermögen sein. Dadurch wird die Arbeitnehmerschaft am Gewinn und dem von ihr miterarbeiteten Kapitalzuwachs beteiligt, ohne daß die Mittel für die notwendigen Investitionen geschmälert werden. Die Arbeitnehmerschaft und ihre Vertretungen erhalten damit einen wachsenden Anteil an der Verfügung über ihr eigenen Produktionsmittel. Wir wollen den gesetzlichen Rahmen bereitstellen, in dem die Tarifvertragsparteien überbetriebliche Fonds zur Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen vereinbaren können.