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Roger Podstatny

Atomstopp in Europa

Veröffentlicht am 01.03.2005 in Anträge

Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:

Frankfurt, den 23. Februar 2005

Der Frankfurter Unterbezirksparteitag fordert den UBV auf offensiv für die Unterschriftenaktion „Eine Million Europäer verlangen den Ausstieg aus der Atomenergie“ zu werben, einen Link auf der Homepage der Frankfurter SPD an prominenter Stelle zu plazieren und Mitglieder und Sympathisanten zur Unterschrift aufzufordern.

Begründung:

Unter dem Motto "Eine Million Europäer verlangen den Ausstieg aus der Atomenergie“ starten Organisationen aus ganz Europa am Tschernobyl-Gedenktag (26. April 2004) eine Unterschriftenaktion.

Europaweit sollen 1 Million Unterschriften* von Menschen gesammelt werden, um ohne Aufschub die Durchsetzung der folgenden Maßnahmen von den Politikern einzufordern:
- Stoppen oder verhindern Sie den Neubau von Atomanlagen in Europa!
- Veranlassen Sie, dass die Europäische Union und jeder Staat der EU, der Atomkraftwerke betreibt, Ausstiegspläne aus der Atomindustrie vorlegt – der Ausstieg soll so schnell wie möglich erfolgen!
- Setzen Sie sich für ein umfassendes Investitionsprogramm in Richtung Energieeffizienz und Entwicklung von Erneuerbaren Energien ein!
- Setzen Sie sich für das Auslaufen des wettbewerbsverzerrenden und veralteten Euratom-Vertrages ein! Mit diesem Vertrag werden öffentliche Gelder für die Stützung der Atomindustrie verwendet!

Nur die Umsetzung dieser Maßnahmen ermöglicht uns gleichzeitig gegen die Atomindustrie und gegen die Klimaveränderung zu kämpfen!

Die Unterschriften werden von April 2004 bis April 2006 gesammelt!

Weitere Informationen gibt es unter: post@atomstopp.at

* Hintergrund: Artikel I-47 der Euopäischen Verfassung:
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verfassung umzusetzen. Die Bestimmungen über die Verfahren und Bedingungen, die für eine solche Bürgerinitiative gelten, einschließlich der Mindestzahl von Mitgliedstaaten, aus denen diese Bürgerinnen und Bürger kommen müssen, werden durch Europäisches Gesetz festgelegt.

 

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