Frankfurt, den 16. Januar 2002
Antrag zum Unterbezirksparteitag
Antragsteller: AK Ökologie
Der Unterbezirksparteitag möge beschließen und an den Bezirksparteitag weiterleiten:
Die sozialdemokratische Landtagsfraktion und die kommunalen Mandatsträger werden aufgefordert, sich so schnell wie möglich und unabhängig von einem möglichen Ausbau, für ein sicher einzuhaltendes Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr auf dem Rhein-Main-Flughafen einzusetzen.
Begründung:
Der Europäische Gerichtshof hat den Nachtflugbetrieb des Flughafens London-Heathrow in seinem Urteil vom 2.10.2001 als Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention gewertet (sogenanntes Heathrow-Urteil).
Das Bundesumweltamt stellt in seiner Studie Fluglärmwirkung (2000) von Ortscheid und Wende auf Seite 20 fest: „Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Störungen des Nachtschlafes sind bei Einzelereignissen mit Pegeln über 50 dB(A) (Lmax, innen) und / oder bei nächtlichen Dauerschallpegeln oberhalb 30 dB(A) (Leq, 8h) zu befürchten.“
In der gleichen Studie sind mögliche gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm aufgeführt: Risiken für Gehörschädigungen, Risiko für Herz-Kreislauf- und andere vegetative Erkrankungen, Beeinträchtigung des Nachtschlafes und psychiatrisch relevante Störungen.
Die Konsequenz aus dem Heathrow-Urteil und den möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Anwohner durch die Störung des Nachtschlafes kann nur die Beendigung des Nachtflugbetriebes auf dem Rhein-Main-Flughafen sein.