7. März 2003
Nach eingehender Diskussion der Mobilfunkthematik fordert der Arbeitskreis Ökologie:
1. Die Grenzwerte für elektromagnetische Felder sind in der 26. BImSchV (26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz) auf das Niveau der Schweizer Vorsorgegrenzwerte zu senken.
2. Die Bevölkerung ist durch eine Informationskampagne der Bundesregierung über die hohe Strahlenbelastung von DECT-Schnurlostelefonen aufzuklären.
Die nach 26. BImSchV gültigen Grenzwerte berücksichtigen allein die thermischen Effekte im Gewebe. Nach den vorliegenden Studien scheint es wahrscheinlich, dass es weitere gesundheitsschädliche Wirkungen von elektromagnetische Feldern gibt. Die Studie "Untersuchung der Immissionen durch Mobilfunk Basisstationen" vom Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt, dass die tatsächliche Strahlenbelastung durch elektromagnetische Felder in der Regel unter den Schweizer Vorsorgegrenzwerten für Orte mit empfindlicher Nutzung liegen. Eine technische Realisierung scheint nach dieser Studie also möglich zu sein. Deshalb sollten diese Grenzwerte möglichst umgehend eingeführt werden. Die gleiche Studie bestätigt die hohe Strahlenbelastung von DECT-Schnurlostelefonen. Die Verbraucher müssen über diese Belastungen aufgeklärt werden. Der Arbeitskreis wird einen entsprechenden Antrag zum Jahresparteitag einbringen.
"Die Einführung von Vorsorgegrenzwerten nach Schweizer Vorbild ist in Deutschland überfällig und scheint technisch leicht realisierbar zu sein." stellt der Sprecher des Arbeitskreis Ökologie, Roger Podstatny, fest.