Frankfurt, den 18.11.2003
Die AfA Unterbezirkskonferenz Frankfurt möge beschließen und an die AfA Bezirkskonferenz weiterleiten:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Verdopplung der Belastung der zusätzlichen Renten (z. B. Pensionskasse) durch den vollen Krankenkassenbeitragssatz durch die Gesundheitsreform ab 01.01.2004, zurückzunehmen. Es reicht wenn diese Renten wie bisher mit dem haben Beitragssatz belastet werden.
Begründung:
Mit dieser Verdopplung der Zahlungen an die Krankenkasse werden Menschen zusätzlich belastet, die mit ihrem bereits versteuertem und sozialversicherten Nettoeinkommen sich eine zusätzliche Altersversorgung aufgebaut haben. Wenn Eigeninitiative und der Aufbau einer sinnvolle Zusatzversorgung so bestraft wird, muss sich die Bundesregierung nicht wundern, wenn die „Riesterrente“ auf so geringe Resonanz stößt. Diese höhere Belastung ist weder sozial noch gerecht!