Die Mitarbeiter in den fünf Jobcentern der Rhein-Main Jobcenter GmbH haben den bundesweit ersten Betriebsrat einer Arge (Arbeitsgemeinschaft aus Bundesagentur für Arbeit und Kommune) gewählt. „Angesichts der hohen Fallzahlen, Verbesserungspotenzial bei Einarbeitung und Weiterbildung, unterschiedlicher Arbeitszeiten, Arbeitsverträge und Gehälter können jetzt durch den Betriebsrat die Arbeitsbedingungen verbessert und vereinheitlicht werden“, erklärt Roger Podstatny, Vorsitzender der AfA Frankfurt.
„Die Geschäftsführung hatte zwar im Vorfeld versucht, die Gründung des Betriebsrats zu verhindern - die Wahlen wurden erst durch das hessische Landesarbeitsgericht möglich - wir appellieren an Geschäftsleitung und Betriebsrat trotz des schwierigen Starts vertrauensvoll zusammen zu arbeiten, wie § 2 Betriebsverfassungsgesetz sagt. Wir wünschen dem Betriebsrat viel Ausdauer, Kraft und das richtige Augenmaß um für die Beschäftigten das Optimale zu erreichen“, sagt Podstatny.
Auf einer Betriebsversammlung haben die Beschäftigten im Rhein-Main Jobcenter (RMJ) beschlossen, die Wahl von einem Betriebsrat einzuleiten. Gleichzeitig wurde ein Wahlvorstand gebildet. Die Wahl wurde notwendig, weil die dem RMJ zugewiesenen Beschäftigten der Stadt Frankfurt ihr aktives und passives Wahlrecht nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz in ihrer ursprünglichen Dienststelle verloren haben und nun keine Interessenvertretung haben. Nach Auffassung von ver.di ist die Rhein-Main Jobcenter GmbH ein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Beschäftigten der Stadt Frankfurt und der Arbeitsagentur sind Arbeitnehmer des Betriebes, weil sie für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck eingesetzt werden. Das Grundbeschäftigungsverhältnis bei den jeweiligen Arbeitgebern wird von der Betriebsratswahl nicht berührt. Dafür bleiben die jeweiligen Personalräte verantwortlich, die jedoch im Betriebsrat einen Ansprechpartner vor Ort finden. Der Betriebsrat selbst kümmert sich unter anderem um Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Rahmenbedingungen der Arbeit, wie die Lage der Arbeitszeit.