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Roger Podstatny

Urteil zum Nachtflugverbot wegweisend

Veröffentlicht am 12.10.2011 in Presse

VGH weist der Hessischen Landesregierung den richtigen Weg

„Wir begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Vorerst haben die lärmgeplagten Anwohner des Flughafens wenigstens nachts Ruhe. Die CDU-geführte Landesregierung hat zuerst das Nachflugverbot versprochen und dieses Versprechen beim Planfeststellungsbeschluss wieder kassiert. Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der hessischen Landesregierung. Es ist schon bemerkenswert, das die Hessische Landesregierung durch ein VGH-Urteil zur Einhaltung ihrer Versprechen gezwungen werden muss“ erklärte Roger Podstatny.

Mit Beschlüssen vom 10. Oktober 2011 hat der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen planmäßige Flüge in der Zeit von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr festgestellt. Der Senat hat mit Urteil vom 21. August 2009 (11 C 227/08T u. a.) schon festgestellt, dass die Zulassung der Flüge in der so genannten „Nachtkernzeit“ zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot fehlerhaft sei und den Planfeststellungsbeschluss insoweit aufgehoben. Er hält an dieser auf mehrere tragende Gründe gestützten Entscheidung fest.

„Bemerkenswert ist, dass der VGH angesichts der beabsichtigten Inbetriebnahme der Nordwestbahn und damit auch der Flüge in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr entschieden hat seinen Beschluss aus dem Jahr 2009 abzuändern. Es bleibt, insbesondere für die Menschen in der Region, zu hoffen, dass das Nachtflugverbot vor dem Bundesverwaltungsgericht bestand hat“, stellte Roger Podstatny fest.

 

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