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Roger Podstatny

Tariflöhne für soziale Arbeit!

Veröffentlicht am 20.09.2011 in Presse

Aktionsnachmittag am Römer von 14:30 bis 16:30 Uhr am 29. September 2011
„Die Sozialdezernentin sitzt auf beiden Seiten des Verhandlungstisches. Als Sozialdezernentin drückt sie die Kosten für die Stadt und als Vereinsvorsitzende hält sie die Vereine dazu an, Arbeitnehmer über Tochterunternehmen unterhalb des Tarifvertrages der öffentlichen Dienste einzustellen. Damit bringt sie die übrigen freien Träger der sozialen Arbeit über die Konkurrenzsituation in Zugzwang ebenfalls Lohndumping zu betreiben, damit sie wettbewerbsfähig bleiben können. Es ist beschämend für die Stadt Frankfurt Menschen, die eine so wichtige Arbeit leisten, so schlecht zu entlohnen“, erklärt Roger Podstatny, Vorsitzender der AfA Frankfurt und Stadtverordneter. „Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) begrüßt die Aktivitäten von verdi, GEW, den Aktiven und Betriebsräten im Bereich der Träger sozialer Arbeit und ruft zur Teilnahme am Aktionsnachmittag am 29. September 2011 auf.“

Die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, im Gesundheitswesen, in der Sozial- und Bildungsarbeit, in der Drogenhilfe und in der Behindertenhilfe leisten zu großen Teilen die Beschäftigten der freien Träger. Bei der Vergabe dieser Auf-gaben der Daseinsvorsorge übt die öffentliche Hand enormen Kostendruck aus. Anbieter dieser sozialen Dienste unterbieten sich gegenseitig mit der Folge, dass gleiche Arbeit ungleich entlohnt wird und sich unsichere Arbeitsverhältnisse aus-breiten. Die Frankfurter AfA unterstützt diese Forderungen:
1. Tariflöhne in der Höhe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst
Was die öffentliche Hand ihren Beschäftigten zahlt, das darf sie den Beschäftigten der freien Träger nicht vorenthalten!
2. Die öffentliche Hand darf Aufträge nur an Träger vergeben, die Tariflöhne zahlen.
Die Konkurrenz der freien Träger darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden!
3. Finanzielle Transparenz und Kontrollmöglichkeiten
der Beschäftigten durch Wirtschaftsausschüsse. Der Tendenzschutz darf nicht gegen die Rechte der Beschäftigten eingesetzt werden.

 

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