28. Januar 2003
Auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Gudrun Schaich-Walch trafen sich in Höchst hochrangige Vertreter der Bahn mit Vertretern von VdK, Sozialverband Deutschland (früher Reichsbund) und Praunheimer Werkstätten zum Thema Bahnhof Höchst.
Die bereits unzählige Male angesprochenen Punkte wurden wieder erwähnt:
1. Die Unzugänglichkeit der Bahnsteige für Behinderte, Radfahrer, Kinderwagenfahrer etc.
2. Die nicht vorhandene Bahnhofstoilette.
Die Bahn ist aufgrund der komplexen Finanzierungsverflechtungen der einzelnen Bahngesellschaften nicht in der Lage, solche Infrastrukturinvestitionen selbst zu finanzieren. Dies ist in der Regionalisierung der Bahn und der notwendigen Ausschreibung der Strecken durch den RMV begründet. Die Bahn tritt nur noch als "Transporteur" auf. Der Bund stellt den Ländern Finanzmittel u.a. für solche Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung. Durch das "Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG)" hat das Land Hessen im Jahr 2002 vom Bund 500 Millionen € erhalten. Die geplante Sanierung in Höchst kostet rund 9 Millionen €.
In der Zuständigkeit des Bundes ist durch das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)" die Barrierefreiheit geregelt. Für den Nahverkehr sind die Länder zuständig. Hessen hat bis heute kein Gleichstellungsgesetz oder ähnliches erlassen.
Roger Podstatny erklärt: "Der Landtagsabgeordnete Gerling muss sich fragen lassen, warum er es nicht geschafft hat, einen Teil der Gelder, die das Land vom Bund für die Infrastruktur der Bahn erhalten hat, für diese dringend notwendige Sanierung des Höchster Bahnhofs zu sichern. Interessiert ihn der Stadtteil Höchst oder Menschen mit Behinderungen oder beides nicht? Ich werde mich im Gegensatz dazu im Landtag für die Sanierung des Höchster Bahnhofs und für ein Gleichstellungsgesetz in Hessen einsetzen!"