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Roger Podstatny

Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes

Veröffentlicht am 17.02.2006 in Anträge

Der Parteivorstand und die sozialdemokratischen Mitglieder von Bundesregierung und Bundestag werden aufgefordert, die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes zu forcieren. Anzustreben ist, dass die unterste Entgeltgruppe von Tarifverträgen, die von repräsentativen Gewerkschaften abgeschlossen werden, im vereinfachten Verfahren für allgemein verbindlich erklärt werden können. Zur Schaffung von Mindestarbeitsbedingungen kann auch das Mindestarbeitsbedingungengesetz eine Grundlage bilden. Für Bereiche ohne Tarifverträge, oder für den Bereich von Tarifverträgen, die selbst Niedriglöhne enthalten, ist gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von mindestens 7,50 Euro pro Stunde zu schaffen.

Begründung:

Niedriglöhne, also Löhne die es nicht gestatten, vom Erarbeiteten ein vernünftiges Leben zu gestalten, sind in Deutschland zur Realität geworden. Der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten weitet sich insbesondere seit 1997 in Deutschland aus. Dabei sind Niedriglöhne nicht mehr nur ein Problem Geringqualifizierter. Von den Beschäftigten in diesem Sektor haben ca. 70 % eine Berufsausbildung oder mindestens eine entsprechende Qualifikation. Lediglich 30 % der Niedriglöhner üben tatsächlich einfache Tätigkeiten aus. Der Anteil der Frauen im Niedriglohnsektor beträgt ca. 75 %. Die Niedriglöhner sind zu fast zwei Dritteln älter als 30 Jahre. Dieser Bereich ist nicht durch die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern entstanden, denn sie sind nur mit einem Anteil von 9 % vertreten. Niedriglohnjobs sind instabil und nur von kurzer Dauer und damit einer langfristigen Integration in den Arbeitsmarkt abträglich. Ein Aufstieg in besser bezahlte Jobs ist kaum möglich (Niedriglohnfalle). Nur ein Drittel schaffte es in der Zeit von 1996 bis 2001 in eine bessere Position aufzusteigen. Das sind viel weniger als im untersuchten Vergleichszeitraum davor.

Mindestlohn und Tarifautonomie sind keine Gegensätze, wie auch die Beispiele mit gesetzlichen Mindestlöhnen in Großbritannien, den Niederlanden und Frankreich zeigen. Die gesetzliche Absicherung vor einem Abfallen der Löhne ins Bodenlose kann im Gegenteil die Gewerkschaften stärken, auch in dem sie die Attraktivität von Tarifflucht (Austritte aus Arbeitgeberverband, Einsatz von billiger Leiharbeit etc.) einschränkt.

 

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