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Roger Podstatny

Die AfA lehnt die Abschaffung des 8-Stunden-Tages ab

Veröffentlicht am 19.10.2025 in Presse

„Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen im SPD Unterbezirk Frankfurt schließt sich der DGB-Forderung an und lehnt die Abschaffung des 8-Stunden-Tages ab. Eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten wird zu einer Überlastung von Arbeitnehmenden führen. Für die AfA steht im Vordergrund, die Beschäftigte vor ausufernden Arbeitszeiten zu schützen. Das Arbeitszeitgesetz gibt den Rahmen vor und soll nicht zu Lasten der Beschäftigten – sowie insbesondere des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – aufgeweicht werden.“, erklärt Roger Podstatny, Vorsitzender der AfA Frankfurt.

Wir als AfA plädieren dafür die jetzigen Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung zu nutzen. Zur Erinnerung: Der Acht-Stunden-Tag wurde in Deutschland 1918 eingeführt. Zum einen waren nach dem Ersten Weltkrieg die revolutionären sozialistischen Kräfte gestärkt und die Privatwirtschaft befürchtete Enteignungen. Zum anderen brauchten hunderttausende Kriegsheimkehrer Arbeit und so wurden kürzere Schichten für mehr Arbeiter eingeführt. So kam es, dass am 15. November 1918 das Stinnes-Legien-Abkommen unterzeichnet wurde. Das Abkommen ist nach den Verhandlungsführern, dem Großindustriellen Hugo Stinnes und dem Gewerkschafter Carl Legien benannt. Sie vereinbarten den Acht-Stunden-Tag. Nebeneffekt dieses Abkommen war die gegenseitige Anerkennung von Gewerkschaften und Privatwirtschaft als Tarifpartner.

Zurück zur heutigen Realität. Für viele Arbeitnehmende ist flexibles Arbeiten bereits Wirklichkeit. Das Arbeitszeitgesetzes zu deregulieren lässt außer Acht, dass dieses Gesetz jetzt schon durch Tarifverträge, Haustarifverträge sowie Dienst- und Betriebs-vereinbarung viele Arbeitszeitmodelle und Flexibilisierung der Arbeitszeit zulässt. Solche Regelungen auf betrieblicher Ebene können die speziellen Bedingungen eines Betriebes oder einer Branche viel besser berücksichtigen als dies bei einem bundeseinheitlichen Gesetz möglich ist, deshalb ist eine Gesetzesänderung gar nicht notwendig!

 

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