„Die Entscheidung von Bundesumweltminister Gabriel, die beantragte Übertragung von Strommengen von dem stillgelegten Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich auf das Atomkraftwerk Biblis A abzulehnen, ist richtig,“ stellt Roger Podstatny fest. „Die Entscheidung basiert auf dem Atomgesetz und der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen, dem Atomkonsens. Es ist schon verwunderlich, das RWE trotz der glasklaren Rechtslage einen solchen rechtswidrigen Antrag gestellt hat, peinlich, peinlich!“
In §1 Atomgesetz steht: „... Zweck des Gesetzes ist, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden...“, weiter ist in Anlage 3 des Gesetzes geregelt, dass Strommengen von Mühlheim-Kärlich nur auf die Atomkraftwerke Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2, Brockdorf, Gundremmingen B und C sowie Biblis B übertragen werden können. Das AKW Biblis A ist in dieser Anlage nicht genannt. In § 7 Absatz 1d des Atomgesetzes ist zudem festgelegt, dass die aus Mülheim-Kärlich stammende Elektrizitätsmenge „nur nach Übertragung auf die dort aufgeführten Kernkraftwerke in diesen produziert werden darf“.
„Die von Energiekonzernen und konservativen Kreisen verbreitete Mär, Atomkraftwerke würden einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, weil sie kein CO2 emittieren würden, ist falsch und wird durch häufige Wiederholung nicht richtiger. Schon 2001 hat des Ökoinstitut Darmstadt CO2-Gesamtbilanzen für verschiedene Energieträger erstellt. Bei einer Kilowattstunde Atomstrom entstehen 25 bis 50 g CO2, bei einem Gas-Blockheizkraftwerk nur 23 g CO2 bei diesen Bilanzen sind die Emissionen der Atommüllbehandlung nicht berücksichtigt. Atomausstieg und Klimaschutz sind also kein Widerspruch,“ erklärt Podstatny, Sprecher Arbeitskreis Ökologie.