Frankfurt, den 18. Januar 2002
Antrag zum Unterbezirksparteitag
Antragsteller: AK Ökologie
Der Unterbezirksparteitag fordert die SPD Fraktion im Römer auf, einen Grundsatzbeschluß der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt zum Schutz des Frankfurter Stadtwaldes einzusetzen. Konkret soll festgeschrieben werden, dass jegliche Inanspruchnahme des Frankfurter Stadtwaldes, die zur Rodung und damit Vernichtung von Wald führt, unabhängig von der Flächengröße, von der Stadtverordnetenversammlung genehmigt wird. Ein solcher Beschluß ist frühzeitig, in jedem Fall mindestens vier Wochen vor einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Verwaltung und Fremdnutzern zu fassen.
Begründung:
Der Frankfurter Stadtwald muß für uns heute Lebenden und unsere Nachkommen besser als bisher geschützt.
Seit dem Kauf des Stadtwaldes im Jahr 1372 sind rund 1.150 ha (11.500.000 m2) Wald verloren gegangen, davon rund 60% nach 1945, d. h. in etwas mehr als 50 Jahren ist mehr Waldfläche vernichtet worden als in 573 Jahren vorher. Überwiegend wurden diese Waldflächen für Infrastrukturmaßnahmen genutzt (Autobahn, allgemeiner Straßenbau, Eisen- und Straßenbahnbau, Versorgungseinrichtungen). Aber auch Vereinen verschiedenster Art, Kleingärten und Friedhöfe wurde gestattet sich in den Wald auszudehnen, d. h. für relativ wenige Bürger wurde der allgemein zugängliche Wald verkleinert. In fast allen Fällen wurde die Stadtverordnetenversammlung erst nach Abschluß der einschlägigen Kaufverträge informiert; eine Ablehnung ist in keinem Fall vorgekommen. Trotz eines Beschlusses über die Verfahren bei Straßenbaumaßnahmen aus dem Jahre 1974 hat sich auf diesem Feld nichts geändert.
Neben den absoluten Waldverlusten ist vor allem die Zerschneidung der Waldflächen für die fortschreitenden Qualitätsverluste in der Lebensgemeinschaft Wald verantwortlich. Obwohl die städtische Forstverwaltung versucht hat, sich in einschlägigen Verfahren Gehör zu verschaffen, haben sich in den meisten Fällen die Planer und Ingenieure zu Lasten des Waldes durchgesetzt, oft nur, weil mögliche Alternativen kostenintensiver waren.
Auch die 1993 erfolgte Unterstellung des Stadtwaldes unter den stärksten Schutz des Hessischen Forstgesetzes (Bannwald) wird durch die zur Zeit beabsichtigte Änderung des Gesetzes einerseits und durch die beabsichtigte Revision der Bannwaldverordnung andererseits unterlaufen.
Der Stadtwald ist für die Lebensqualität der Bevölkerung in vielfacher Hinsicht heute und noch mehr in Zukunft unersetzlich, siehe Text der Bannwaldverordnung. Es muß gelingen, dass wir heute Lebenden unseren Nachkommen mindestens den gleichen Nutzen aus dem Wald ermöglichen, wie wir ihn heute für uns erwarten (Prinzip der Nachhaltigkeit).