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Roger Podstatny

Mobilfunk: Grenzwerte jetzt senken - Vorsorgegrenzwerte einführen

Veröffentlicht am 21.01.2005 in Anträge

Frankfurt, den 16. Februar 2003

Antrag zum Unterbezirksparteitag

Antragsteller: AK Ökologie

Der Unterbezirksparteitag möge beschließen und den Antrag an den Bundesparteitag weiterleiten:

Der Frankfurter Unterbezirksparteitag fordert die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung auf:

1. Die Grenzwerte für elektromagnetische Felder sind in der 26. BImSchV (26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz) auf das Niveau der Schweizer Vorsorgegrenzwerte zu senken.

2. Die Bevölkerung ist durch eine Informationskampagne der Bundesregierung über die hohe Strahlenbelastung von DECT-Schnurlostelefonen aufzuklären.

Begründung:

Die nach 26. BImSchV gültigen Grenzwerte berücksichtigen allein die thermischen Effekte im Gewebe. Nach den vorliegenden Studien scheint es wahrscheinlich, dass es weitere gesundheitsschädliche Wirkungen von elektromagnetische Feldern gibt.

Die Studie „Untersuchung der Immissionen durch Mobilfunk Basisstationen“ vom Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt, dass die tatsächliche Strahlenbelastung durch elektromagnetische Felder in der Regel unter den Schweizer Vorsorgegrenzwerten für Orte mit empfindlicher Nutzung liegen. Eine technische Realisierung scheint nach dieser Studie also möglich zu sein. Deshalb sollten diese Grenzwerte möglichst umgehend eingeführt werden. Die Studie ist im Internet zu finden unter http://www.murl.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/immission/mobil.htm

Die gleiche Studie bestätigt die hohe Strahlenbelastung von DECT-Schnurlostelefonen. Die Belastung durch DECT-Schnurlostelefone war in allen Fällen höher als die Belastung durch Mobilfunkstrahlen. Die Verbraucher müssen über diese Belastungen aufgeklärt werden.

 

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