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Roger Podstatny

Autofreies Wohnen ohne Stellplatzabgabe

Veröffentlicht am 21.01.2005 in Anträge

Frankfurt, den 18. Februar 2003

Antrag zum Unterbezirksparteitag

Antragsteller: AK Ökologie

Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:

Der Frankfurter Unterbezirksparteitag fordert die SPD im Römer auf:

1. Die Stellplatzsatzung im § 5 Abs. 1, Nr. 1 Wohnhäuser wie folgt zu ergänzen:
Nr. :1.5
Verkehrsquelle:
Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen, deren Bewohner sich zu autofreiem leben vertraglich verpflichtet haben
Stellplatz-Zahl:
1 Stpl. je 10 Wohnungen, mindestens 1 Stpl.

2. Die Stellplatzeinschränkungssatzung im § 3 Maß der Einschränkung, Einschränkungsbereiche wie folgt mit einem 4. Absatz zu ergänzen:
(4) Auf die Einschränkung wird bei Wohnungen, deren Bewohner sich zu autofreiem Leben vertraglich verpflichtet haben, ganz verzichtet.

Begründung: In Frankfurt ist noch immer kein autofreies Wohngebiet realisiert. Autofreies Wohnen bezeichnet ein Wohnangebot, das sich an Haushalte ohne (eigenes) Auto richtet. Argumente für ein autofreies Wohngebiet:
  • Anstatt Flächen zu versiegeln und dem ruhenden und fließenden Autoverkehr Platz zu geben, werden Grünflächen und Freiräume geschaffen, die die Qualität des Wohnumfelds steigern: in einem autofreien Wohngebiet steht der Mensch im Mittelpunkt.
  • Die Umwelt- und Lärmbelastung ist je nach Lage und Größe des Wohngebietes mehr oder weniger stark reduziert. In einem autofreien Wohngebiet gibt es dank der erhöhten Verkehrssicherheit mehr Platz für Kinder und damit familiengerechtes Wohnen.
  • Man kann Urbanität erleben, ohne sie mit den Nachteilen des Autoverkehrs erkaufen zu müssen. Durch das familiengerechte Wohnkonzept fallen die Hauptgründe für die Stadtflucht weg.
  • Autofreies Wohnen setzt eine verdichtete Infrastruktur voraus. Das führt zu kürzeren Wegen und damit wiederum zu weniger Verkehr.
Die Autofreiheit der Bewohner und eventuelle Ausnahmen müssen rechtlich bindend verankert werden. Dies kann erfolgen z.B.
  • in einzelvertraglichen Regelungen (Mietverträge),
  • in Form von Grundbucheinträgen oder
  • in einem Genossenschaftsvertrag.
Bei autofreiem Wohnen sind deutlich weniger Stellplätze notwendig und eine weitere Einschränkung des Stellplatzbaus nicht sinnvoll, deshalb müssen Stellplatz- und Stellplatzeinschränkungssatzung entsprechend geändert werden.
 

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