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Roger Podstatny

Behinderung der Personalratsarbeit an der Uni-Klinik

Veröffentlicht am 11.11.2020 in Presse

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, das sind Arbeitnehmer*innen und Gewerkschafter*innen in der SPD, verurteilen die Abmahnung des Personalratsvorsitzenden der Uni-Klinik Frankfurt als Einschränkung der gewerkschaftlichen Tätigkeit. Außerdem bitten wir die SPD-Landtagsfraktion, bei der Wissenschaftsministerin Angela Dorn darauf zu dringen, dass die Leitung der Uni-Klinik Frankfurt die Abmahnung und damit die Behinderung gewerkschaftlicher Tätigkeit zurückzunehmen.

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmer*innenfragen hat aus den Medien erfahren, dass der Personalratsvorsitzende und ver.di Fachbereichsvorstandsmitglied Uwe Richtmann eine „persönliche Abmahnung“ von der Universitätsklinik Frankfurt erhalten hat. Der Personalratsvorsitzende hat gegen die Abmahnung Widerspruch vor dem Arbeitsgericht eingelegt.

Am Montag, den 26.10.20 sollte eine Güteverhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main stattfinden. Da die Richterin krank war, musste der Termin verschoben werden. Durch das Aufleben der Covid19-Pandemie liegt der Fall auf unbestimmte Zeit auf Eis. Damit bleibt der Makel eines ungerechtfertigten personalvertretungsrechtlichen Handelns und die Reputation des Personalratsvorsitzenden in der Schwebe. Personalvertretungs- und Gewerkschaftsarbeit wird damit behindert.

Was ist der Vorwurf?

Die Universitätsleitung wirft Uwe Richtmann die Schädigung des Rufs der Uni-Klinik durch sein persönliches Handeln vor. Beschäftigte der Uni-Klinik waren im Frühjahr von einer systematischen Testung auf CoVid19 ausgenommen. Die Beschäftigten waren deshalb in Sorge um ihre persönliche Gesundheit. Daher hatte der Personalrat in einem Offenen Brief, der von ca. 300 Beschäftigten unterschrieben wurde, die Eintracht Frankfurt um Unterstützung durch Testpatenschaften gebeten.

Die persönliche Abmahnung des Personalratsvorsitzenden, der den Offenen Brief gezeichnet hat, ist ein weiterer Schritt der Klinikleitung, den Personalrat aus der Umstrukturierung der Uni-Klinik vor dem Hintergrund der Pandemie auszuschließen. Der Personalrat wurde nicht an den Umstrukturierungen beteiligt und konnte damit nicht seine personalrechtliche Aufgabe wahrnehmen um die Interessen der Beschäftigten zu schützen.

„Eine Nichtbeachtung der Mitbestimmung und Einschüchterungsversuche gegen den Personalrat sind gerade in öffentlichen Einrichtungen ein No-Go. Deshalb  fordern wir die Uni-Leitung auf, die Abmahnung zurückzunehmen,“ erklärt Roger Podstatny, Vorsitzender der AfA Frankfurt.

 

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